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Allgemeine Einkaufsbedingungen

 

1. Auftragserteilung / Bedingungen

 

  • Unsere Aufträge erfolgen schriftlich sowie fernschriftlich und ausschließlich aufgrund dieser Einkaufsbedingungen. Den Geschäfts- und Lieferbedingungen des Lieferers wird hiermit ausdrücklich widersprochen; seine Bedingungen verpflichten den Besteller auch dann nicht, wenn der Lieferer in der Folge – insbesondere bei Auftragsbestätigung – auf sie Bezug nimmt und der Besteller nicht erneut ausdrücklich widerspricht. In jedem Fall gelten diese Bedingungen durch die Ausführung des Vertrages als anerkannt.
  • 2. Liefertermine

 

  • Die in unseren Bestellungen genannten Liefertermine sind Fixtermine, deren Nichteinhaltung uns berechtigt, entweder selbst oder durch Dritte auf Kosten des Lieferers Ersatz oder Abhilfe zu beschaffen oder vom Vertrag zurückzutreten, unbeschadet aller weitergehenden Ansprüche.  Für den Lieferer erkennbare Lieferverzögerungen sind uns sofort mitzuteilen. Hierdurch werden die Rechtsfolgen aus Verzug nicht aufgehoben. Konventionalstrafen für verspätete Lieferungen werden nach unserem ermessen festgesetzt und befreien den Lieferanten nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen.
  • 3. Lieferungen

 

 

  • 3.1. Verpackung     
  • Jede Bestellung ist separat, in handelsüblicher Inlandsverpackung, zu verpacken. Die Kosten hierfür werden nicht erstattet.
  • 3.2. Markierung       
  • a) Jedes Packstück ist mit unserer Bestell-Nummer zu versehen
     b) Sämtliche Artikel müssen mit den in unseren Bestellungen angegebenen Teile-Nummern gekennzeichnet sein.
  • 3.3. Lieferscheine   
  • Zusammen mit der Lieferung benötigen wir für jede Bestellung einen Lieferschein, auf dem Bestell-Nummer und Bestell-Datum vermerkt sein müssen.
  • 3.4. Rechnungen    
  • Rechnungen sind uns in 2-facher Ausfertigung zuzusenden. Für jede Bestellung ist eine separate Rechnung zu erstellen, aus der unsere Bestell-Nr. und unser Bestell- Datum sowie das Ursprungsland der Ware hervorgehen muss, sowie Zolltarifnummer und Gewicht.
  • Teillieferungen bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung und müssen auf den Lieferpapieren besonders vermerkt sein.
  • Entsprechen die gelieferten Gegenstände nicht den Vereinbarungen aufgrund unserer Bestellungen und üblichen Anforderungen und Voraussetzungen, so sind wir berechtigt, die Gegenstände dem Lieferer unfrei zur Verfügung zu stellen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
  • Die Lieferbedingungen werden jeweils gesondert vereinbart.
  • 4. Zahlung

 

  • Die Zahlung  erfolgt  –  soweit  nicht  anders  vereinbart  –innerhalb  von  14  Tagen  ab  Rechnungs-  und
  • Wareneingang abzüglich 3 % Skonto oder 30 Tage rein netto.
  • Der Erfüllungsort für beide Vertragsseiten und alleiniger Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenen Streitigkeiten ist Edderitz.
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Stand Januar 2018